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Lanwirtschaft und Forstwirtschaft
 

Der "Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt" berät Sie in folgenden Bereichen:

  • Landwirtschaftliche Steuern, landwirtschaftliche Buchstelle:

    Jan Klöters wurde von der Steuerberaterkammer Stuttgart gemäß § 44 Steuerberatergesetz
    nach erfolgreicher Prüfung gestattet, die Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
    zu führen; Voraussetzung ist eine Sachkundeprüfung in den Bereichen:

    Steuerliche Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft
    Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB
    Landpachtrecht
    Grundstücksverkehrsrecht
    Grundlage des Agrarkreditwesens
    Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik

  • Landwirtschaft
  • Landhandel, Direktvermarktung, Lebensmittelrecht
  • Tierproduktion, Pflanzenproduktion, Düngemittelrecht, Tierzuchtrecht
  • Forstwirtschaft
  • Weinrecht
  • Jagdrecht
  • Wildschäden
  • Agrarbeihilfe, Betriebsprämien
  • Landwirtschaftliches Baurecht, Grundstücksrecht
  • Regenerative Energien (EEG), neue Energien
  • Landwirtschaftliches Pachtrecht
  • Landwirtschaftliches Erbrecht

 

Wir sind gerne für Sie da!
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