Seit Ende 2012 kooperieren wir mit einer italienischen Anwaltskanzlei, die uns in Fragen des italienischen Rechts bzw. der grenzüberschreitenden Angelegenheiten unterstützt.
Wir bieten deshalb zweisprachige Beratung für:
Italiener, die in Deutschland leben, investieren oder anderweitig tätig werden wollen.
Deutsche, die in Italien leben, investieren oder anderweitig tätig werden wollen.
Grenzüberschreitender Rechtsverkehr, Handels- und Geschäftsverkehr Deutschland – Italien, italienisches Recht, Erbrecht (deutsch-italienische Erbfälle), Vertretung vor italienischen Gerichten, italienische Bußgeldbescheide, Unfall in Italien, Inkasso (Beitreibung von Forderungen in Italien), Gründung eines Unternehmens, Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie
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