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Honorar
 

Steuerberater und Rechtsanwälte sind unabhängige Vertreter Ihrer - und nur Ihrer - Interessen. Steuerberater und Rechtsanwälte erhalten keine Provisionen für ihr Produkt und können nie in Konflikt mit eigenen Interessen oder denen des Gegners kommen.

Diese wertvolle Leistung, die nur Steuerberater und Rechtsanwälte bieten können, ist zwar nicht umsonst, aber keineswegs unbezahlbar. Die Honorierung des Rechtsanwaltes richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die des Steuerberaters nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGVO) und ist genau kalkulierbar.

Es gehört dabei zu unserem beruflichen Selbstverständnis, Ihnen gleich beim ersten Gespräch über die Kosten und Risiken Ihres Vorhabens Auskunft zu geben.

In vielen Fällen kann die Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle jedoch den vielfältigen Anforderungen, die das (Wirtschafts-) Leben stellt, nicht genügen. Im Hinblick darauf haben wir flexible Honorarmodelle entwickelt, deren Anwendung und Anpassung auf den Einzelfall eine optimale und transparente Lösung zur Zufriedenheit beider Seiten sicherstellen soll.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

 

Wir sind gerne für Sie da!
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