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Honorar - Steuerberatung
 

Jeder Mandant möchte selbstverständlich vorher wissen, mit welchen Steuerberatungskosten er rechnen muss.
Bitte haben Sie dennoch Verständnis, dass ich Ihnen jetzt keine konkreten Aussagen über die Kosten machen kann, da ich nicht weiß, welche Steuerberatungsleistungen Sie wünschen. Erst nach einem Beratungsgespräch kann ich Ihnen genauere Auskunft über die Steuerberatergebühren geben.

Die Berechnung der Steuerberatungskosten geschieht grundsätzlich wie folgt:
Wie jeder andere Steuerberater auch - muss ich auf Basis der Steuerberatergebührenverordnung abrechnen. Soweit eine Zeitgebühr vereinbart wird, bewegt sich diese zwischen 30 und 45 Euro pro angefangene halbe Stunde zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Die Vereinbarung von pauschalen Steuerberatungsgebühren ist auch möglich. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot zu den Kosten der Steuerberatung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin 07131-88719-0 oder fordern Sie Ihr individuelles Angebot per E-Mail an: steuern(a)kloeters-zunker.de.

Hinweis: Sie können die Steuerberatungskosten immer noch zu großen Teil von der Steuer absetzen.
 

Fixhonorare ...
 

die nicht nach dem RVG bzw. der StBGVO errechnet, sondern auf vertraglicher Basis ausgehandelt werden, bieten sich an, wenn die Wertberechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle in keinem Verhältnis zur erbrachten Beratungsleistung steht. In einem solchen Falle wird der Umfang der zu erbringenden Leistung präzise vereinbart. Das Festhonorar ist jedoch, wie die Abrechnung nach RVG/StBGVO, nicht für alle Fälle flexibel genug.
 

Stundenhonorare ...
 

sind in der Steuerberatergebührenverordnung für einen bestimmten Leistungsbereich ausdrücklich vorgesehen. Außerdem  sind Stundenhonorare insbesondere bei sehr hohen Gegenstandswerten für unsere Mandanten von Vorteil. Allerdings trägt der Kunde dabei das Risiko der notwendig werdenden Beratungsintensität. Diesem Umstand kann durch verschiedene, flexible Gestaltungen Rechnung getragen werden.

  • Mit der zunehmenden Anzahl der eingebrachten Stunden verringert sich der abzurechnende Stundensatz.
  • Im sog. Zwei-Block-Tarif wird bis zu einer bestimmten Stundenanzahl zunächst ein höherer, dann ein niedrigerer als der durchschnittliche Stundensatz abgerechnet.
  • Bei einer Kombination von Festhonorar und Stundensatz wird zunächst eine „Grundgebühr", unabhängig von der Leistungserbringung abgerechnet. Die zunächst anfallenden Stunden werden zu einem niedrigen Stundensatz auf den Festbetrag angerechnet. Ist der Festbetrag „aufgebraucht", wird für alle weiteren anfallenden Stunden der übliche Satz in Rechnung gestellt.
  • Es wird ein niedriger Stundensatz zuzüglich eines Grundhonorares vereinbart.

Retainervereinbarungen ...
 

bieten sich für die Beratung von Vereins- oder Verbandsmitgliedern an. Dabei wird ein bestimmtes Honorar pro Zeiteinheit, in der Regel pro Monat, festgelegt. Dafür kann jeder Berechtigte, z.B. jedes Vereinsmitglied, die Kanzlei um Rechtsrat fragen, solange die Beratung eine bestimmte Dauer nicht überschreitet. Der Stundensatz ist dabei günstig, nicht in Anspruch genommene Beratung „verfällt" allerdings.
 

Erfolgshonorarvereinbarungen ...
 

sind im Rahmen des Forderungseinzuges und in eingen Ausnahmefällen zulässig und sinnvoll.

 

Wir sind gerne für Sie da!
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